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Das Arbeitslosengeld besteht aus dem Grundbetrag und den Familienzuschlägen sowie einem allfälligen Ergänzungsbetrag.
Bereits seit 1. August 2001 sind die Bestimmungen der Asylgesetz-Novelle mit folgenden wichtigsten Neuerungen in Kraft: Gemäß § 25 Abs. 1 AsylG sind Asylwerber, unabhängig von den Volljährigkeitsbestimmungen ihres Heimatstaates mit Vollendung des 18. Lebensjahrs im Asylverfahren voll handlungsfähig.
Das Datenschutzgesetz 2000 ist nicht nur das bislang umfangreichste, sondern auch inhaltlich umfassendste Gesetz dieser Art in Österreich. Es regelt nicht nur die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener und die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten, sondern geht mit (sehr restriktiven) Bestimmungen zur Datensicherheit, zu Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen weit über das hinaus, was man bisher von einschlägigen Regelungen gewohnt war.
Seit 1.1.2000 ist die Strafprozessnovelle 1999 in Kraft. Damit wurde ein vorläufiger Schlußpunkt gesetzt unter eine bereits viele Jahre dauernde, mitunter sehr kontroversielle Diskussion über die Möglichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit diversioneller Maßnahmen als Alternative zur traditionellen Strafverfolgung.
Gemessen an der langen Vorbereitungszeit, bringt das seit 1.1.2000 geltende Eherecht kaum spektakuläre Veränderungen. Einige wichtige davon:
Seit 1.1.2002 werden für die Ausstellung bzw. Änderung amtlicher Dokumente die nachstehenden neuen Gebühren verlangt...
Auch für Personen, deren Minderjährigkeit nicht verlängert wurde, bietet das Jugendwohlfahrtsgesetz nunmehr die Möglichkeit der Weitergewährung von "Hilfen zur Erziehung".
Während man sich anderswo Gedanken darüber macht, wie man seitens der Justiz mit den sehr spezifischen Problemen der Straffälligkeit junger Erwachsener umgeht, weiß man es in Österreich wieder einmal besser...
Nach Änderung des Tilgungsgesetzes gelten bei Straftaten, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres (durch sog. "junge Erwachsene") begangen wurden, seit 1.7.2002 die selben Bestimmungen zur Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister, wie für Jugendliche
Die bisher recht allgemein gehaltene Mitteilungspflicht von Behörden über "bekanntgewordene Tatsachen" im Zusammenhang mit Gewalt gegen Kinder wurde nunmehr durch eine Meldungspflicht
Die Änderung des Verbrechensopfergesetzes bringt mit sich, daß Verbrechensopfer und deren Hinterbliebene auch Anspruch auf Ersatz der Selbstkosten für kausale psychotherapeutische Behandlung...
In Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für das Flüchtlingswesen haben sich mehrere österreichische Sozialeinrichtungen, Wohltätigkeitsorganisationen und Rechtsanwälte zu einem Rechtsberater-Netzwerk zusammengeschlossen
Mit der Änderung des Fremdengesetzes wurden die Strafbestimmungen wegen Schlepperei (§ 104 FRG neu) und Ausbeutung eines Fremden (§ 105 FRG neu) massiv ausgeweitet und eine neue Strafbestimmung...
Seit 1.10.2000 sind Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, die die sicherheitspolizeilichen Befugnisse zur Abwehr "krimineller Verbindungen" und zur "erweiterten Gefahrenerforschung" nicht unbeträchtlich...
Die Jugendwohlfahrtsgesetznovelle enthält eine bemerkenswerte Neuerung betreffend Supervision für in der öffentlichen Jugendwohlfahrt tätigeFachkräfte.
Eine wesentliche Neuerung in der Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz betrifft die " Tagesbetreuung ": Erstmals wird durch den neu eingefügten § 21a unmißverständlich definiert, wer als "Tagesmutter", als "Tagesvater" oder was als entsprechende Kinderbetreuungsgruppe gilt (Abs.1).