Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe  

§ 17
Für die bedingte Entlassung aus einer wegen einer Jugendstraftat verhängten Freiheitsstrafe gilt § 46 Abs. 1 bis 4 StGB mit der Maßgabe, daß die mindestens zu verbüßende Strafzeit jeweilseinen Monat beträgt und daß außer Betracht bleibt, ob es der Vollstreckung der Strafe bedarf,um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.

Vorzeitige Beendigung der Probezeit  

§ 18
Das Gericht kann die Probezeit nach einem Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe, nach einerbedingten Strafnachsicht oder einer bedingten Entlassung aus einer wegen einer Jugendstraftatverhängten Freiheitsstrafe nach Ablauf von mindestens einem Jahr vorzeitig beenden und dasAbsehen vom Strafausspruch, die bedingte Strafnachsicht oder die bedingte Entlassung fürendgültig erklären, wenn neue Tatsachen bekräftigen, daß der Verurteilte keine weiterenstrafbaren Handlungen begehen werde. Vor der Beschlußfassung ist der Bewährungshelfer zuhören.

VIERTER ABSCHNITT
Zuständigkeit und Geschäftsverteilung

Jugendgerichtshof Wien  

§ 23
In Wien besteht ein selbständiger Jugendgerichtshof. Dieser Gerichtshof ist berufen:
1. für die Sprengel der in Wien gelegenen Bezirksgerichte
a) zur Ausübung der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit über Minderjährige, beidenen aus einem bestimmten Anlaß eine Gefährdung der persönlichen Entwicklung zu besorgenist;
b) zur Ausübung der den Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit in Jugendstrafsachen;
2. für den Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien
a) zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz in den unter Z 1 lit. a angeführten Verfahren;
b) zur Ausübung der den Gerichtshöfen erster Instanz zustehenden Gerichtsbarkeit in Jugendstrafsachen;
3. Zur Ausübung der Aufgaben des Vollzugsgerichtes für das Gefangenenhaus des Jugendgerichts-hofes Wien sowie für Freiheitsstrafen und vorbeugende Maßnahmen, auf die vom Jugendgerichtshof Wien erkannt worden ist und die in einer anderen im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechts-sachen gelegenen Justizanstalt vollzugen werden.

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