Strafrechtsänderungsgesetz 2002  

Seit 1. Oktober 2002 ist das Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Es enthält einige wichtige neue Bestimmungen zum Schutz vor Computerkriminalität, Sittlichkeitsdelikten und Terrorismus. Dabei geht es um widerrechtliche Zugriffe auf Datenverarbeitungssysteme und die Abwehr gefährlicher Angriffe auf Computernetze.

Auch wird erstmals der Begriff Terrorismus gesetzlich definiert. Unter dem Druck höchstgerichtlicher Entscheidung mußte zudem der "Schwulenparagraph" 209 StGB fallen.

Statt dessen wurden neue Bestimmungen geschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von unter 16-jährigen Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter Ausnützung mangelnder Reife, altersbedingter Überlegenheit oder einer Zwangslage unter Strafe stellen.

Gewährleistungsrecht 2002  

Seit einem Jahr ist das neue Gewährleistungsrecht in Kraft.

Die Neuerungen betrafen Änderungen im ABGB, im Konsumentenschutzgesetz und im Versicherungsvertragsgesetz. Kernpunkt der Neuregelungen war die Verlängerung der Gewährleistungsfrist von (bisher) 6 Monaten auf 2 Jahre.

Diese und einige weitere Bestimmungen haben zweifellos die Rechtsstellung von Kunden und Verbrauchern nicht unerheblich gestärkt.

"Aus" für den Meldezettel...  

Die alten Meldezettel haben ausgedient. Österreichweit werden von nun an die entsprechenden Wohnsitzdaten im zentralen Melderegister der Republik gesammelt.

Neustart mit NEUSTART : "Hilfe schafft Sicherheit"  

Die Bewährungshilfe hat einen neuen Namen, ein neues Logo, einen neuen Slogan und eine neue, flexible und schlanke Organisation.

Nach mehrjähriger Entwicklungsarbeit hat sich der ehemalige "Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit" unter der Dachmarke NEUSTART mit seinem umfangreichen Leistungsangebot in der sozialpolitischen Landschaft Österreichs neu positioniert.

Mit 18 volljährig - mehr Rechte für die Jugend  

Das neue Kindschaftsrecht brachte Änderungen in mehr als einem Dutzend Gesetzen und zielt darauf ab, einerseits die Rechtsstellung von Minderjährigen zu stärken, anderseits der elterlichen Verantwortung einen insgesamt höheren rechtlichen Stellenwert beizumessen.

Familienrecht  

Das Familienrecht regelt das Rechtsverhältnisse der Persohnen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Baurecht  

"Die VOB/B hat bei Verträgen mit privaten Bauherren in der vorliegenden Form nichts zu suchen", sagt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Dass der Gesetzgeber über ein Vierteljahrhundert Nachteile für private Bauherren geduldet und sich seit 1995 auch über geltendes EU-Recht hinweggesetzt hat, müsse endlich ein Ende haben.

Es könnte nicht sein, dass in einem außerparlamentarischen kontrollfreien Raum entschieden werde, was Recht für private Bauherren sein soll. "Damit Verbraucherschutz für private Bauherren Realität werden kann, brauchen wir endlich ein privates Bauvertragsrecht im BGB" (Edda Müller)

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